Satzung

§ 1) Name und Sitz

  • Der Verein führt den Namen „Bavaria 113”.
  • Sitz des Vereins ist Ebersburg, Ortsteil Thalau.

§ 2) Aufgaben und Zweck

  • Der Verein soll den Zusammenhalt und die Geselligkeit aller Fans des FC Bayern München fördern.
  • Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch:
    • Fahrten zu Spielen des FC Bayern München
    • Aufrechterhaltung und Förderung der Vereinskultur des FC Bayern
    • positive Prägung des Erscheinungsbilds des FC Bayern München
    • faire Unterstützung gemäß den Verhaltensgrundsätzen des FC Bayern
    • vom Verein organisierte Veranstaltungen
    • Heimatpflege durch Teilnahme an regionalen und über regionalen kulturellen Veranstaltungen
  • Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
  • Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.
  • Die Mitglieder erhalten keine Zuwendung aus Mitteln des Vereins.
  • Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden.

§ 3) Mitgliedschaft

  • Aufgenommen wird jede Person, die sich dem FC Bayern München verbunden zeigt und die Satzung des Vereins anerkennt.
  • Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austritt oder Ausschluss.
  • Der Austritt aus dem Verein ist jeweils schriftlich zum 30.06. möglich.
  • Ein Vereinsausschluss kann vom Vorstand beschlossen werden. Gründe für einen Ausschluss sind neben Satzungsverstößen auch unangemessenes Fanverhalten.

§ 4) Mitgliedsbeitrag

  • Der Mitgliedsbeitrag beträgt 12,- € im Jahr, fällig zum 01.07 des jeweiligen Kalenderjahres.
  • Mitglieder unter 16 Jahren sind beitragsfrei.
  • Nicht volljährige Personen bedürfen bei Eintritt in den Verein gemäß §107 BGB der Einwilligung ihrer gesetzlichen Vertreter.

§ 5) Ticketerwerb und Zuteilung

  • Über den Fanclub erworbenen Eintrittskarten dienen ausschließlich dem Eigenbedarf und eine Weiterveräußerung ist verboten.
  • Widerrechtliche Ticketverkäufe berechtigen den Verein zum Ausschluss des Mitglieds aus dem Fanclub „Bavaria 113”.
  • Die Zuteilung der Eintrittskarten erfolgt nach billigem Ermessen des Vorstands.

§ 6) Vorstand

  • Der Vorstand besteht aus 12 gleichberechtigten Mitgliedern. Gegenüber Dritten sind gesamthänderisch vertretungsberechtigt nur die Mitglieder des Vorstandsgremiums.
    Das Vorstandsgremium besteht aus 3 Mitgliedern des Vorstandes, die in der Hauptversammlung durch die anwesenden Mitglieder gewählt werden.
  • Der Vorstand setzt sich ausschließlich aus Mitgliedern des Vereins „Bavaria 113” zusammen.
  • Der Vorstand wird alle zwei Jahre in der Hauptversammlung neu gewählt.
  • Wahlberechtigt sind alle anwesenden Mitglieder.

§ 7) Versammlungen

  • Einmal im Kalenderjahr findet eine Hauptversammlungstatt.
  • Außerordentliche Versammlungen können vom Vorstandsgremium einberufen werden und bedürfen der öffentlichen oder schriftlichen Einladung mindestens 2 Wochen vorher.
  • Die erschienen Mitglieder beschließen durch Abstimmung. Ein Beschluss bedarf der einfachen Mehrheit der Abstimmenden. Die Änderung der Vereinssatzung erfordert eine Mehrheit von mindestens 2 Dritteln der Stimmen aller anwesenden Vereinsmitglieder.
  • Über die Mitgliederversammlung ist ein Sitzungsprotokoll durch ein in der Versammlung zu bestimmendes Vorstandsmitglied zu erstellen.

§ 8) Auflösung

  • Bei Auflösung des Vereins oder Wegfall des bisherigen Zwecks, fällt sein gesamtes Vermögen dem Kindergarten Thalau zu.

§ 9) Inkrafttreten

  • Die Satzung tritt am Tag der Gründungsversammlung vom 08.04.2013 in Kraft.

 

geänderte Fassung vom 11.12.2015