Satzung
§ 1) Name und Sitz
- Der Verein führt den Namen „Bavaria 113”.
- Sitz des Vereins ist Ebersburg, Ortsteil Thalau.
§ 2) Aufgaben und Zweck
- Der Verein soll den Zusammenhalt und die Geselligkeit aller Fans des FC Bayern München fördern.
- Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch:
- Fahrten zu Spielen des FC Bayern München
- Aufrechterhaltung und Förderung der Vereinskultur des FC Bayern
- positive Prägung des Erscheinungsbilds des FC Bayern München
- faire Unterstützung gemäß den Verhaltensgrundsätzen des FC Bayern
- vom Verein organisierte Veranstaltungen
- Heimatpflege durch Teilnahme an regionalen und über regionalen kulturellen Veranstaltungen
- Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
- Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.
- Die Mitglieder erhalten keine Zuwendung aus Mitteln des Vereins.
- Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden.
§ 3) Mitgliedschaft
- Aufgenommen wird jede Person, die sich dem FC Bayern München verbunden zeigt und die Satzung des Vereins anerkennt.
- Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austritt oder Ausschluss.
- Der Austritt aus dem Verein ist jeweils schriftlich zum 30.06. möglich.
- Ein Vereinsausschluss kann vom Vorstand beschlossen werden. Gründe für einen Ausschluss sind neben Satzungsverstößen auch unangemessenes Fanverhalten.
§ 4) Mitgliedsbeitrag
- Der Mitgliedsbeitrag beträgt 12,- € im Jahr, fällig zum 01.07 des jeweiligen Kalenderjahres.
- Mitglieder unter 16 Jahren sind beitragsfrei.
- Nicht volljährige Personen bedürfen bei Eintritt in den Verein gemäß §107 BGB der Einwilligung ihrer gesetzlichen Vertreter.
§ 5) Ticketerwerb und Zuteilung
- Über den Fanclub erworbenen Eintrittskarten dienen ausschließlich dem Eigenbedarf und eine Weiterveräußerung ist verboten.
- Widerrechtliche Ticketverkäufe berechtigen den Verein zum Ausschluss des Mitglieds aus dem Fanclub „Bavaria 113”.
- Die Zuteilung der Eintrittskarten erfolgt nach billigem Ermessen des Vorstands.
§ 6) Vorstand
- Der Vorstand besteht aus 12 gleichberechtigten Mitgliedern. Gegenüber Dritten sind gesamthänderisch vertretungsberechtigt nur die Mitglieder des Vorstandsgremiums.
Das Vorstandsgremium besteht aus 3 Mitgliedern des Vorstandes, die in der Hauptversammlung durch die anwesenden Mitglieder gewählt werden. - Der Vorstand setzt sich ausschließlich aus Mitgliedern des Vereins „Bavaria 113” zusammen.
- Der Vorstand wird alle zwei Jahre in der Hauptversammlung neu gewählt.
- Wahlberechtigt sind alle anwesenden Mitglieder.
§ 7) Versammlungen
- Einmal im Kalenderjahr findet eine Hauptversammlungstatt.
- Außerordentliche Versammlungen können vom Vorstandsgremium einberufen werden und bedürfen der öffentlichen oder schriftlichen Einladung mindestens 2 Wochen vorher.
- Die erschienen Mitglieder beschließen durch Abstimmung. Ein Beschluss bedarf der einfachen Mehrheit der Abstimmenden. Die Änderung der Vereinssatzung erfordert eine Mehrheit von mindestens 2 Dritteln der Stimmen aller anwesenden Vereinsmitglieder.
- Über die Mitgliederversammlung ist ein Sitzungsprotokoll durch ein in der Versammlung zu bestimmendes Vorstandsmitglied zu erstellen.
§ 8) Auflösung
- Bei Auflösung des Vereins oder Wegfall des bisherigen Zwecks, fällt sein gesamtes Vermögen dem Kindergarten Thalau zu.
§ 9) Inkrafttreten
- Die Satzung tritt am Tag der Gründungsversammlung vom 08.04.2013 in Kraft.
geänderte Fassung vom 11.12.2015